0341 230 647 49

Betriebliche Altersvorsorge

Die Rentenkassen sind leer und die Alterspyramide steht fast Kopf! Angesichts dieser dramatischen Tatsachen gewinnt die betriebliche Altersversorgung zunehmend an Bedeutung. Die betriebliche Altersversorgung kann für den Arbeitnehmer Leistungen bei Erreichen des Ruhestandsalters, bei Invalidität und bei Tod umfassen. Seit dem 1. Januar 2002 hat nach § 1a des Betriebsrentengesetzes jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Vorsorge, sofern er mit seinem eigenen Entgelt für die Beiträge aufkommt. 2005 wurde die Regelung eingeführt, dass für Neuverträge ausschließlich Rentenleistungen steuerlich gefördert werden. Die steuerliche Förderung sieht seither folgendermaßen aus: die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind steuerfrei oder mindern das zu versteuernde Einkommen, dafür müssen die späteren Versorgungsleistungen in voller Höhe versteuert werden. Fünf verschiedene Wege stehen Ihnen für die betriebliche Altersvorsorge offen. Jeder dieser Durchführungswege weist Besonderheiten auf. Welcher Durchführungsweg der für Sie geeignete ist, finden wir gern für Sie heraus.

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com