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Betriebsrenten – wirksames Instrument der Mitarbeiter-Bindung

Viele Beschäftigte haben offensichtlich beim Thema Altersvorsorge schon resigniert. Das lässt sich für Arbeitgeber nutzen, um Fachkräfte zu gewinnen und zu binden – mittels betrieblicher Altersvorsorge oder anderer Angebote zur Vermögensplanung.

Deutschland altert – und damit wird es für Firmen immer schwieriger, Fachkräfte an sich zu binden. Gerade kleine und mittlere Betriebe können mitunter nicht alle Stellen besetzen. Das zeigt sich zum Beispiel in einer Branche, die doch junge Leute geradezu anlocken müsste. Mehr als jedes zweite IT-Startup (53 Prozent) gibt laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom an, dass es mindestens einen Job nicht besetzen konnte, weil geeignete Fachkräfte fehlten.

Diese Ausgangssituation stellt Chefs vor die Herausforderung, Fachkräfte von ihrem Unternehmen zu überzeugen: auch, wenn sie keinen so hohen Lohn zahlen können. Ein Mittel hierfür können die betriebliche Altersvorsorge oder andere Zusatzversicherungen sein. Zwar darf nämlich in Deutschland grundsätzlich jeder Arbeitnehmer eine betriebliche Vorsorge in Anspruch nehmen – aber viele nutzen dies nicht. Wenn die Firma bewusst mit solchen Angeboten wirbt, etwa mit Pensionsplänen, hat sie ein zusätzliches Trumpf im Ärmel.

Sozialpartnermodell enthaftet Arbeitgeber

Hier hat auch die Bundesregierung reagiert und ein Gesetz verabschiedet, das Arbeitgeber von kleineren und mittleren Unternehmen zukünftig entlasten soll. Ab 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es sieht einen neuen Durchführungsweg der Betriebsrente vor, das sogenannte Sozialpartnermodell.

Kernstück des Sozialpartnermodells: Der Arbeitgeber muss nicht mehr für die Höhe der Rente garantieren, die er seinen Beschäftigten verspricht. Er ist lediglich verpflichtet, den Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu bezahlen. Stattdessen wird eine Zielrente vereinbart, die aber von der Entwicklung an den Kapitalmärkten abhängt. Somit wird der Arbeitgeber enthaftet: Wenn ein Versorgungswerk in finanzielle Schwierigkeiten kommt, muss er den Fehlbetrag nicht mehr aus eigener Tasche zahlen.

Bedingung für das Sozialpartner-Modell: Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich gemeinsam auf Betriebsrenten. Dadurch sollen die Arbeitnehmer mehr Rechte zur Mitsprache erhalten. Aber keine Sorge, denn auch Betriebe, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, können sich tariflichen Versorgungswerken anschließen.

Umfrage: Viele resignierte Arbeitnehmer

Dass Chefs mit Betriebsrente-Angeboten auch ihren Beschäftigten entgegenkommen, zeigt eine repräsentative Umfrage des Beratungs-Unternehmens Aon Hewitt und des Statistikportals „Statista“. In der Altersgruppe der Arbeitnehmer von 45 bis 65 Jahren bezeichnet knapp jeder Fünfte (18 Prozent) seine Situation als „hoffnungslos“, wenn es um die Planung der Altersvorsorge geht. Sie rechnen mit finanziellen Engpässen im Alter. Die Betriebsrente kann hier ein wichtiger Baustein sein, damit auch diese Menschen ein höheres Alterseinkommen erzielen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung über die Potentiale der betrieblichen Vorsorge!

 

René Schmidtke
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