Frühstartrente 2027: Förderung für Kinder & Rechenbeispiele

KI-generiertes Symbolbild
Früh beginnen · Zukunft gestalten
Kleine Beiträge heute.
Ein Anfang für morgen.
Mit der Frühstartrente soll der Staat schon im Kindesalter Geld für die spätere Vorsorge anlegen. Was ist beschlossen, welche Kinder sollen profitieren – und wann kommen zusätzliche Zulagen hinzu?
Für das eigene Kind wünschen sich Eltern einen guten Start ins Leben – auch finanziell. Die Frühstartrente soll dafür einen ersten Baustein schaffen. Doch zehn Euro vom Staat, freiwillige Elternbeiträge und zusätzliche Altersvorsorgezulagen folgen unterschiedlichen Regeln. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede mit anschaulichen Beispielen.
Was ist die Frühstartrente – und wer soll sie erhalten?
Vorgesehen ist ein staatlicher Beitrag von zehn Euro monatlich ab dem sechsten Geburtstag bis zur Volljährigkeit. Der Einstieg beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020. Weitere Jahrgänge werden schrittweise einbezogen. Es sollen deshalb nicht sofort alle sechs- bis 17-jährigen Kinder diese Förderung erhalten.
Bei zwölf vollständigen Förderjahren ergeben sich 1.440 Euro staatliche Einzahlungen. Mögliche Erträge kommen hinzu. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt; seine spätere Höhe ist nicht garantiert.
Grundlage: Deutscher Bundestag zur Frühstartrente.
Was gilt für Kinder, die vor 2020 geboren wurden?
Quelle: Bundesfinanzministerium: Anspruchsberechtigung nach Geburtsjahrgang.
Welche Alternativen haben Familien mit älteren Kindern?
Auch ohne Frühstartrente lässt sich Vermögen aufbauen. Entscheidend ist, ob das Geld für Ausbildung und erste Wohnung oder ausdrücklich für den Ruhestand gedacht ist.
| Möglichkeit | Wofür sie infrage kommt | Förderung und Grenzen |
|---|---|---|
| Standarddepot mit privaten Beiträgen | Gezielter Aufbau von Altersvorsorge, sobald entsprechende Angebote verfügbar sind. | Auch für ältere Kinder vorgesehen, aber ohne die zehn Euro Frühstartrente. Erträge bleiben in der Ansparphase unversteuert; die spätere Besteuerung ist zu beachten. Kosten, Anlagerisiken und Entnahmeregeln prüfen. |
| Freier ETF- oder Fondssparplan | Langfristiger Vermögensaufbau mit flexiblerem Zugriff. | Keine Frühstartrente und keine automatische Altersvorsorgezulage. Breite Streuung und geringe Kosten sind wichtig; erhebliche Kursverluste sind möglich. Für Geld, das bald sicher benötigt wird, ungeeignet. |
| Tagesgeld oder passend befristetes Festgeld | Absehbare Ausgaben, etwa Ausbildung oder Führerschein. | Keine Frühstartrentenförderung. Zinsen, Einlagensicherung und Verfügbarkeit beachten; beim Festgeld ist das Geld grundsätzlich bis zum Laufzeitende gebunden. Inflation kann Kaufkraft kosten. |
| Spätere eigene Altersvorsorge mit Zulagen | Beispielsweise ab einer rentenversicherungspflichtigen Ausbildung, bei eigener Förderberechtigung. | Zulagen können unabhängig vom Frühstartrenten-Jahrgang möglich sein. Erforderlich sind ein förderfähiger Vertrag und eigene Beiträge nach den geltenden Regeln. |
Quellen: BMF: Standarddepot für nicht anspruchsberechtigte Kinder · Verbraucherzentrale: Sparen für Kinder · Verbraucherzentrale: Anlagehorizont und Verfügbarkeit. Die spätere Zulagenförderung wird im Abschnitt zusätzliche Förderung erläutert.
Beispiel: Ein Kind des Jahrgangs 2018
Die Eltern sparen monatlich 25 Euro. Ohne Frühstartrente kommen dadurch jährlich 300 Euro eigene Einzahlungen zusammen – nicht 420 Euro. Zinsen, Anlageerträge und Kosten sind dabei noch nicht berücksichtigt. Ob ein freier Sparplan oder ein Vorsorgevertrag passt, hängt vor allem davon ab, wann das Kind das Geld benötigen soll.
Die Kinderzulage im eigenen Altersvorsorgevertrag eines berechtigten Elternteils ist davon getrennt zu betrachten: Ein Geburtsjahr vor 2020 schließt diese nicht allein aus. Sie gehört aber zur Vorsorge des Elternteils und ist kein Zuschuss zum Kinderdepot.
Welcher Vertrag kommt für die Förderung infrage?
Für die individuelle Frühstartrente ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge auf den Namen des Kindes vorgesehen. Ein gewöhnliches Juniordepot oder ein bestehender ETF-Sparplan genügt dafür nicht automatisch.
Beim Standarddepot sind die Effektivkosten in der Ansparphase auf ein Prozent begrenzt. Trotzdem bleiben tatsächliche Kosten, Anlagekonzept und Vertragsbedingungen wichtig. Die Zertifizierung bestätigt gesetzliche Anforderungen; sie garantiert weder Rendite noch einen bestimmten Anlageerfolg.
Quellen: BMF zur Frühstartrente · BMF zur privaten Altersvorsorge.
Können Eltern und Großeltern zusätzlich sparen?
Private Zuzahlungen sollen bis insgesamt 6.840 Euro im Jahr möglich sein. Ein eigener Beitrag ist für die staatlichen zehn Euro aber nicht erforderlich.
Beispiel: 25 Euro monatlich von den Eltern
| Herkunft | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Frühstartrente | 10 € | 120 € |
| Elternbeitrag | 25 € | 300 € |
| Zusammen | 35 € | 420 € |
Quellen: Bundestag zur Aufstockung · BMF zu Zuzahlungen.
Wann zahlt der Staat zusätzlich zu eigenen Beiträgen?
Die neue private Altersvorsorge sieht für unmittelbar Förderberechtigte eine beitragsabhängige Grundzulage vor. Dazu müssen persönliche Voraussetzungen und ein geeigneter Vertrag vorliegen. Für die unmittelbare Förderung beträgt der jährliche Mindestbeitrag 120 Euro.
Die Grundzulage in zwei Stufen
Bis zu 180 Euro Grundzulage.
Bis zu weitere 360 Euro Grundzulage.
Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und erfüllten Voraussetzungen.
| Eigener Monatsbeitrag | Jährlich selbst | Grundzulage | Zusammen jährlich |
|---|---|---|---|
| 25 € | 300 € | 150 € | 450 € |
| 30 € | 360 € | 180 € | 540 € |
| 50 € | 600 € | 240 € | 840 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 1.590 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 2.340 € |
Eigene Berechnungen nach den neuen Fördersätzen. Ohne Kinderzulage, Einsteigerbonus, zusätzlichen Steuervorteil, Kosten oder Wertentwicklung. Die Zulage ist keine jährliche Rendite auf das gesamte Guthaben.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung zur Fördersystematik.
Können Frühstartrente und Grundzulage gleichzeitig fließen?
Ja, etwa bei einem selbst förderberechtigten Jugendlichen in einer rentenversicherungspflichtigen Ausbildung, der eigene Beiträge einzahlt. Bei 360 Euro jährlichem Eigenbeitrag könnten 180 Euro Grundzulage und 120 Euro Frühstartrente hinzukommen: zusammen 660 Euro pro Jahr.
Wichtig: Der erste vorgesehene Jahrgang 2020 wird erst 2036 sechzehn Jahre alt. Das Beispiel ist eine spätere Modellkonstellation unter unveränderten Förderregeln, kein Anspruch heutiger 16-Jähriger. Ein möglicher einmaliger Berufseinsteigerbonus ist nicht eingerechnet.
Quelle: BMF zur parallelen Förderung.
Die Kinderzulage gehört zum Vertrag der Eltern
Ein berechtigter Elternteil kann für ein zugeordnetes, berücksichtigungsfähiges Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage jährlich erhalten. Bei 300 Euro Eigenbeitrag ist dieser Betrag erreicht. Diese Zulage fließt in die Altersvorsorge des Elternteils, nicht in das Frühstartrentendepot des Kindes.
Beispiel: Ein Elternteil, ein Kind, 25 Euro monatlich
Annahme: unmittelbare Förderberechtigung und wirksame Zuordnung der Kinderzulage. Ein Kind wird nicht doppelt bei beiden Eltern berücksichtigt.
Für die Familienplanung sind daher zwei Fragen getrennt zu beantworten: Wie sparen wir für unser Kind? Und welche Förderung nutzen wir für unsere eigene Altersvorsorge?
Quelle: Bundesregierung zur Förderung ab 2027. Mehr im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot 2027.
Was kann aus zehn Euro monatlich werden?
Die Zeit ist bei diesem Modell entscheidend. Unsere Rechnung unterstellt zwölf Jahre lang zehn Euro Einzahlung zum Monatsende. Danach folgen keine weiteren Beiträge; das Guthaben bleibt bis zum 65. Geburtstag angelegt.
| Rendite jährlich nach Kosten | Guthaben mit 18 | Guthaben mit 65 |
|---|---|---|
| 0 % | ca. 1.440 € | ca. 1.440 € |
| 3 % | ca. 1.726 € | ca. 6.926 € |
| 5 % | ca. 1.953 € | ca. 19.351 € |
| 7 % | ca. 2.215 € | ca. 53.253 € |
Eigene Modellrechnung mit monatlich umgerechneter effektiver Jahresrendite nach sämtlichen Kosten, vor Steuern. Keine Prognose oder Garantie. Verluste und niedrigere Ergebnisse sind möglich. Nach dem 18. Geburtstag werden noch 47 Jahre Anlagezeit unterstellt.
Was verändern zusätzliche Elternbeiträge?
| Eltern monatlich | Mit Staat zusammen | Mit 18 | Mit 65 |
|---|---|---|---|
| 0 € | 10 € | ca. 1.953 € | ca. 19.351 € |
| 25 € | 35 € | ca. 6.837 € | ca. 67.728 € |
| 50 € | 60 € | ca. 11.721 € | ca. 116.104 € |
Gleiche Modellannahmen, hier durchgehend fünf Prozent jährliche Rendite nach Kosten. Alle Einzahlungen enden mit 18; keine Entnahmen und keine zusätzlichen Zulagen. Vor Steuern und ohne Inflationsbereinigung.
Altersvorsorge-Fördercheck: Frühstartrente für Ihr Kind berechnen
Wie könnten sich staatliche Beiträge und eigene Einzahlungen für Ihr Kind entwickeln? Im Altersvorsorge-Fördercheck können Sie die Frühstartrente für bis zu vier Kinder separat betrachten – anhand des Geburtsjahres, Ihrer eigenen monatlichen Einzahlung und einer angenommenen Wertentwicklung nach Kosten.
Öffnen Sie im Check den Bereich „Frühstartrente für mein Kind ansehen“. So können Sie auch unterschiedliche Geburtsjahrgänge vergleichen. Die mögliche Förderung Ihrer eigenen Altersvorsorge wird getrennt von der Frühstartrente Ihres Kindes berechnet.
Zum Altersvorsorge-Fördercheck
Unverbindliche Modellrechnung auf Grundlage der im Check genannten Annahmen und des dort ausgewiesenen Rechtsstands. Das Ergebnis ist keine Förderzusage und keine garantierte Wertentwicklung.
Verfügbarkeit und Steuern: Was Familien beachten sollten
Die staatliche Frühstartrente und ihre Erträge dienen grundsätzlich der Altersvorsorge. Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag vorgesehen. Für ungeförderte Eigenbeiträge gelten andere Entnahmeregeln; Vertragsbedingungen und Steuerfolgen sind gesondert zu prüfen.
Erträge bleiben während der Ansparphase im Vertrag unversteuert. Die spätere Besteuerung hängt unter anderem davon ab, ob geförderte oder ungeförderte Beitragsanteile zugrunde liegen. Bei der privaten Altersvorsorge prüft das Finanzamt zudem, ob über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil besteht. Zulage und volle rechnerische Steuerersparnis dürfen nicht einfach addiert werden.
Quellen: BMF zur Zweckbindung · BMF zur Besteuerung.
Für Ausbildung, Führerschein oder erste Wohnung sollte deshalb eine gesonderte, passend verfügbare Rücklage geplant werden. Eine langfristige Vorsorgelösung erfüllt einen anderen Zweck.
Häufige Fragen zur Frühstartrente
Was bekommen Kinder, die vor 2020 geboren wurden?
Nach dem aktuellen Beschluss erhalten die Jahrgänge 2019 und älter keine monatliche Frühstartrente. Alternativen sind private Beiträge in einen Standarddepot-Vertrag, ein freier ETF- oder Fondssparplan oder Tages- und Festgeld für näherliegende Ziele. Bei späterer eigener Förderberechtigung können Altersvorsorgezulagen hinzukommen. Alternativen und Beispiel im Überblick.
Ist die Frühstartrente bereits endgültig Gesetz?
Zum 17. Oktober 2026 hat der Bundestag zugestimmt; die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Der Start ist für Januar 2027 vorgesehen.
Muss ich selbst einzahlen, damit mein Kind die zehn Euro erhält?
Nein. Die vorgesehene Frühstartrentenförderung setzt keine privaten Zuzahlungen voraus.
Kann ich ein bestehendes Kinderdepot verwenden?
Ein gewöhnliches Juniordepot genügt nicht. Für die individuelle Förderung ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag vorgesehen.
Bekomme ich auf Elternbeiträge automatisch 50 Prozent Zuschuss?
Nein. Die anteilige Grundzulage setzt die eigene Förderberechtigung des Kindes voraus. Die Einzahlung der Eltern allein begründet keinen Anspruch.
Ist die Kinderzulage dasselbe wie die Frühstartrente?
Nein. Die Kinderzulage betrifft den Altersvorsorgevertrag eines berechtigten Elternteils. Die Frühstartrente dient der Vorsorge des Kindes.
Was passiert, wenn wir keinen Vertrag eröffnen?
Vorgesehen ist eine kollektive Anlage der Fördermittel, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank, mit späterer Übertragungsmöglichkeit in einen geeigneten Vertrag.
Ist die Wertentwicklung garantiert?
Nein. Kapitalmarktanlagen können im Wert schwanken und Verluste erleiden. Die Rechenbeispiele sind Szenarien, keine Zusagen.
Sollte ich jetzt einen vorhandenen Sparplan kündigen?
Eine Kündigung lässt sich aus der Reform allein nicht ableiten. Zuerst sollten Sparziel, Verfügbarkeit, bestehende Konditionen und später konkret verfügbare Angebote verglichen werden.
Grundlagen der FAQ: oben verlinkte Primärquellen sowie Finanztip zum Auffangmodell.
Was passt zur Zukunft Ihrer Familie?
Gemeinsam betrachten wir das Sparziel für Ihr Kind, Ihre eigene Altersvorsorge, mögliche Förderung und die benötigte Flexibilität.
René Schmidtke · Versicherungsmakler in Leipzig
Persönlich in Leipzig und Umgebung oder bundesweit per Video.
Oder rufen Sie an: 0341 23064750
Quellen und redaktioneller Stand
Stand: 17. Oktober 2026. Die Frühstartrente und die neue private Altersvorsorge haben unterschiedliche gesetzgeberische Verfahrensstände. Die jeweiligen Quellen sind direkt bei den Aussagen verlinkt.
Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung. Rechenbeispiele sind eigene Modellrechnungen mit genannten Voraussetzungen. Eine konkrete Entscheidung erfordert die Prüfung der persönlichen Förderberechtigung und der jeweiligen Vertragsunterlagen.