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Berufsunfähigkeit — neue Zahlen zum Leistungsverhalten der Versicherer

Der Versichererverband hat am Montag neue Zahlen zur Berufsunfähigkeit vorgelegt. Diese sollen helfen, Vorurteile gegenüber privaten Versicherern abzubauen.

Jeder Vierte wird im Laufe seines Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Und keineswegs tragen nur Menschen mit körperlich schwerer Arbeit ein hohes Risiko – Dachdecker etwa oder Arbeiter auf dem Bau. Denn psychische Erkrankungen sind mittlerweile die Hauptursache, wenn ein privater Versicherer eine Berufsunfähigkeits-Rente auszahlt – fast vier von zehn Leistungsfällen werden durch diese Erkrankungen verursacht. Mehr denn je sind deswegen auch Menschen in Büros oder in akademischen Berufen von der Berufsunfähigkeit bedroht.

Vorurteile verhindern BU-Schutz

Und dennoch sorgen viele Menschen noch immer nicht vor. Denn nur jeder dritte Erwerbstätige hat nach Zahlen des GDV einen Vertrag, der auf irgendeine Weise die Arbeitskraft absichert. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, wird demnach stark unterschätzt. Nötiger Versicherungsschutz wird zugleich jedoch durch Vorurteile behindert. So zeigte die Studie eines großen Versicherers: Jeder zweite Befragte glaubt, im Schadenfall würde die BU-Versicherung eh nicht leisten. Gegen dieses Vorurteil ziehen die Versicherer nun mit einer aktuellen Presseerklärung ins Feld.

79 Prozent aller BU-Anträge werden bewilligt

Denn aufgrund eigener Zahlen, die 80 Prozent des Marktes abdecken, beteuert der Verband der Versicherer: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet zuverlässig. Das zeigt die jährliche Umfrage unter Mitgliedsunternehmen, die nun im November veröffentlicht wurde. Laut dieser Umfrage werden 79 Prozent aller Leistungsanträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung „ohne Wenn und Aber bewilligt“, wie die Versicherer zugleich beteuern. Und auch die Bearbeitung geht oft leichter, als viele denken würden.

Denn liegen dem Versicherer alle Unterlagen vor, vergehen im Schnitt zehn Tage bis zur Leistungsprüfung durch den Versicherer. Freilich dauert es zuvor stets etwas, bis alle Unterlagen eingeholt sind: In durchschnittlich 65 Tagen hat der Versicherte seine Dokumente gesammelt und an die Versicherung übermittelt.

Fordert die Versicherung einen ärztlichen Befund an, würde es zudem durchschnittlich 22 Tage bis zur Antwort des Arztes dauern. Letztendlich wird eine Dauer von durchschnittlich 110 Tagen angegeben von der ersten Meldung beim Versicherer bis zur Auszahlung der Leistungen.

Medizinische Gutachten: Oft zugunsten des Versicherungsnehmers

Auch zu medizinischen Gutachten existieren viele falsche Vorstellungen. Diese werden dann durch die Versicherung in Auftrag gegeben, sobald die Frage der Berufsunfähigkeit nicht über einen ärztlichen Befund zu klären ist. Keineswegs ist ein solches Gutachten aber die Regel: In nur 6 Prozent der Fälle sind die Gutachten überhaupt notwendig, wie die Versicherer unter Berufung auf eigene Zahlen ausführen. Und 63 Prozent aller Gutachten führten im Sinne der Versicherten zu einer positiven Leistungsentscheidung.

BU-Rente: mit Versicherungsschutz wahrscheinlicher als Rente bei Erwerbsminderung

Wird in 79 Prozent der BU-Fälle laut Darstellung der Versicherer die Leistung „ohne Wenn und Aber bewilligt“, können die Versicherer hingegen in rund 20 Prozent der Fälle Leistungsanträgen von Versicherten nicht entsprechen. Der häufigste Grund dafür ist, dass der Versicherte nicht den vereinbarten Grad von Berufsunfähigkeit erreicht hat. Viele Menschen aber wissen nicht: Bedingungen für eine private Berufsunfähigkeitsrente sind dennoch wesentlich leichter zu erfüllen als Vorgaben des Gesetzgebers für eine Leistung bei Invalidität aus der gesetzlichen Rente.

Denn für Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 1961 auf die Welt kamen, erbringt die gesetzliche Rentenkasse seitdem nur noch eine Leistung für Erwerbsminderung. Die Berufsunfähigkeitsrente jedoch wurde infolge einer Rentenreform im Jahr 2001 abgeschafft. Eine volle Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aber erst dann vor, wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, für mindestens drei Stunden täglich irgendeinem Beruf nachzugehen. Hierfür ist nicht einmal relevant, welchen Beruf die oder der Betroffene ausübte – jeder Beruf wird durch den Gesetzgeber zugemutet, sobald sie mehr als drei Stunden arbeiten können. Damit droht Betroffenen sogar, dass sie unliebsame Jobs annehmen müssen, ohne eine Rente zu erhalten.

Hingegen orientiert sich die Berufsunfähigkeit für den privaten BU-Schutz an dem bisher ausgeübten Beruf. Auch tritt Berufsunfähigkeit in der Regel schon ab 50 Prozent Beeinträchtigung ein, die ein weiteres Ausüben des bisherigen Berufs unmöglich machen – und damit wesentlich eher als Erwerbsminderung. Weil demnach auch berufsunfähig sein kann, wer noch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, ist die Überprüfung des privaten Versicherungsschutzes dringend geboten.

 

 

 

René Schmidtke
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