Für die Benutzung eines Autos im öffentlichen Straßenverkehr ist jeder Fahrer zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Sie stellt sicher, dass ein Unfallverursacher den Schaden, den er einem anderen Verkehrsteilnehmer zufügt, ersetzen kann. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Kfz-Haftpflicht auch für Personenschäden auf. Der Abschluss einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung ist optional und deckt Schäden am eigenen Auto ab.