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Bootsversicherung

Genau wie für Autos, schreibt der Gesetzgeber auch für Boote eine Haftpflichtversicherung vor. Das hat natürlich seinen Grund, denn ein Boot kann bei Unfällen erhebliche Schäden verursachen, die den Halter in existenzbedrohende Nöte bringen können. Neben der Haftpflicht, die nur die Schäden abdeckt, die man mit dem eigenen Boot selbstverschuldet anderen zufügt, kann man auch eine Teilkasko oder eine Vollkaskoversicherung abschließen. Diese decken dann auch Schäden am eigenen Boot ab. Ganz wie bei der KFZ-Versicherung auch.

Eine Situation, die Autofahrern wohl kaum passieren wird, Bootsführer aber vor große Probleme stellen kann, ist ein Sturm, der den Kurs des Gefährts ändert. Jeder, der so etwas auf einem Boot erleben musste weiß, wie beängstigend dies sein kann. Da ist es beruhigend zu wissen, dass eine Bootsversicherung nicht nur Schäden an Fahrzeugen und Personen deckt, soweit diese durch das eigene Boot verursacht wurden, sondern auch weitere Risiken, wie zum Beispiel höhere Gewalt versichert werden können.

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