0341 230 647 49
×

Haus- und Grundstückshaftpflicht

Als Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes haften Sie für Schäden, die entstehen, weil der Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Dies kann z.B. bei schadhaften Treppengeländern und -stufen, Verstößen gegen die Unterhaltungs-, Reinigungs-, Räum- und Streupflicht, ungenügender Beleuchtung oder mangelhafter Sicherung gegen herabfallende Gebäudeteile gegeben sein.
Ohne eine Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherung kann einen eine entsprechende Schadenersatzforderung sogar den eigenen Besitz kosten, denn nach dem Gesetz hat jeder für den Schaden einzustehen, den er schuldhaft oder fahrlässig verursacht hat. In besonderem Maße trifft dies für den Grundstücksbesitzer zu, der für alle Schäden aufzukommen hat, die auf dem Grundstück entstehen und durch Mängel in der Beschaffenheit des Grundstücks, des Hauses sowie des dazugehörenden Straßen- und Wegeanteils verursacht worden sind. Die private Haftpflichtversicherung des Grundstücksbesitzers kommt für diese Schäden nicht auf.

HTML Snippets Powered By : XYZScripts.com