Die meisten Menschen besitzen viel mehr als Sie denken! Leider wird das oft erst dann klar, wenn der eigene Hausstand Schaden nimmt. Sollte ein Totalschaden Ihrer Einrichtung Sie finanziell in Schwierigkeiten bringen, dann ist eine Hausratversicherung für Sie ein Muss, denn durch sie erhalten Sie den Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen von der Versicherung ersetzt.
Neuwertversicherung
Der Hausratversicherung liegt immer die Neuwertversicherung zugrunde. Das bedeutet, dass Sie im Schadensfall immer Anrecht auf den Neuwert des zerstörten oder beschädigten Gegenstandes haben. Sie bekommen also den Gegenstand in gleicher Art und Güte ersetzt. Sollte zum Beispiel Ihr Kühlschrank durch ein Feuer zerstört werden, wird er in voller Höhe ersetzt. Die Versicherung darf nicht behaupten, der Kühlschrank war schon 10 Jahre alt und wir ersetzen nur den Restwert. In der Hausratversicherung muss der Versicherer den Neuwert erstatten.
Unterversicherung
Wenn die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung von dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrates nach unten abweicht, kann eine Unterversicherung bestehen. Beispiel: der gesamte Neuwert Ihres Hausrats beträgt 100.000 EUR, Sie haben aber in Ihrer Hausratversicherung 70.000 EUR versichert. Dann sind Sie zu 30% unterversichert. Der Versicherer kann in diesem Fall bei einem Schaden die Entschädigung um 30% kürzen. Aus diesem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass in Ihrer Hausratversicherung die Versicherungssumme richtig ermittelt ist. Helfen kann Ihnen dabei der sogenannte Unterversicherungsverzicht. Durch die Errechnung Ihrer Versicherungssumme mit dieser Formel, wird die Unterversicherung nicht angerechnet.
Unterversicherungsverzicht
Die Versicherer legen bei dem Unterversicherungsverzicht einen festen Wert pro Quadratmeter fest. Wird dieser Wert mit der Quadratmeterzahl Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses multipliziert, erhalten Sie die Versicherungssumme mit dem Unterversicherungsverzicht. Der Wert für den Unterversicherungsverzicht weicht je Quadratmeter bei den Versicherungsgesellschaften ab, liegt aber in der Regel bei etwa 650 EUR pro qm.
Beispiel: Eine Wohnung mit 100 qm Wohnfläche wäre somit mit 65.000 EUR Versicherungssumme versichert. Formel: 100 qm x 650 EUR = 65.000 EUR
Jeder Schadensfall würde jetzt ohne Anrechnung einer Unterversicherung voll entschädigt werden, soweit er auch bedingungsgemäß versichert wurde. Bei einem höherwertigen Hausrat, sollte natürlich zusätzlich zu dieser Formel, die genaue Versicherungssumme dem Neuwert Ihres Hausrates angepasst werden.