Veranstaltungshaftpflicht vergleichen

Wichtige Hinweise zum Versicherungsvergleich

Ihr Versicherungsmakler: René Schmidtke, Chopinstraße 9c, 04103 Leipzig. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Registernummer D-ILXU-E3SNM-79. Erstinformation gemäß § 15 VersVermV als PDF öffnen und speichern · Impressum und Kontaktdaten.

Beratung bleibt möglich: Die Rechner unterstützen Sie bei der Orientierung und berücksichtigen Ihre Eingaben. Sie ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres Versicherungsbedarfs. Ich biete Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an. Mit der Nutzung dieser Seite oder eines Rechners erklären Sie keinen Verzicht auf Beratung oder Dokumentation. Persönliche Beratung vereinbaren.

Vergleichsgrundlage, Vergütung und Vertragsabschluss

Vergleichsgrundlage: Die extern über maklerinfo.biz eingebundenen Rechner berücksichtigen die dort verfügbaren Versicherer und Tarife sowie Ihre gewählten Filter. Sie bilden nicht zwingend den gesamten Versicherungsmarkt ab. Beachten Sie die Angaben des jeweiligen Rechners zu teilnehmenden Versicherern, Auswahl und Sortierung. Ein günstiger Beitrag oder eine vordere Platzierung allein ist keine persönliche Empfehlung. Wenn Angaben zur Auswahlgrundlage fehlen oder Sie weitere Anbieter prüfen möchten, sprechen Sie mich bitte vor einer Entscheidung an.

Vergütung: Für eine erfolgreiche Vermittlung erhalte ich nach Maßgabe der Erstinformation eine Provision und gegebenenfalls eine Servicepauschale vom Produktanbieter sowie weitere Zuwendungen. Diese sind in der Versicherungsprämie enthalten und nicht separat vom Kunden zu zahlen. Abweichend können ein gesondert zu zahlendes Honorar oder eine Kombination aus Provision und Honorar vereinbart werden. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der oben verlinkten Erstinformation; die bloße Nutzung des Vergleichsrechners stellt keine Honorarvereinbarung dar.

Vor einem Abschluss: Prüfen Sie Leistungen, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen, Wartezeiten und die vollständigen Vertragsunterlagen. Maßgeblich sind der konkrete Antrag, die Annahme durch den Versicherer und die vereinbarten Bedingungen. Eine Berechnung oder Antragstellung allein bestätigt noch keinen Versicherungsschutz; Besonderheiten wie eine vorläufige Deckung müssen ausdrücklich vereinbart sein. Beantworten Sie die gestellten Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.

Datenschutz: Beim Aufruf eines einzelnen Rechners wird eine Verbindung zum externen Rechneranbieter hergestellt. Beachten Sie vor der Eingabe persönlicher Daten die Datenschutzhinweise im Rechner und unsere Datenschutzerklärung.

← Zur Übersicht aller Rechner

Veranstaltungshaftpflicht vergleichen

Haftpflichtschutz für die ausdrücklich vereinbarte Veranstaltung.

Lieber gemeinsam vergleichen? Ich prüfe mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt – persönlich in Leipzig oder bundesweit per Video.

Beratungstermin vereinbaren
Vergleichsrechner wird geladen …

Bitte einen Moment Geduld. Ihr Rechner wird vorbereitet.

Wissenswertes zur Veranstaltungshaftpflicht

Was leistet die Versicherung?

Als Veranstalter können Sie für Personen- und Sachschäden verantwortlich sein, etwa wegen unzureichender Sicherung. Die Versicherung prüft Ansprüche und reguliert versicherte berechtigte Forderungen. Veranstaltungsausfall ist ein anderes Risiko.

Worauf kommt es beim Vergleich an?

Beschreiben Sie Veranstaltungsart, Besucherzahl, Ort und Dauer einschließlich Auf- und Abbau. Bühne, Bewirtung, Sportangebote oder besondere Attraktionen können zusätzliche Anforderungen auslösen. Prüfen Sie Helfer, Mietsachschäden und beteiligte Dienstleister.

Grenzen und praktische Hinweise

Ein bestehender Betriebshaftpflichtvertrag kann Veranstaltungen nur innerhalb bestimmter Grenzen erfassen. Eigene Ausrüstung und Kosten eines wetterbedingten Ausfalls sind nicht automatisch geschützt. Der Versicherungsschutz sollte vor Beginn aller versicherten Arbeiten geklärt sein.

Was ist typischerweise abgesichert?

  • Personen- und Sachschäden bei Besucherinnen und Besuchern
  • Schäden an gemieteten Räumen oder Flächen, je nach Tarif
  • Haftung für Helfende und beauftragte Personen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Schutz für Auf- und Abbau

Schadensbeispiel

Bei einem Vereinsfest stolpert ein Besucher über ein schlecht gesichertes Kabel und verletzt sich. Der Veranstalter haftet wegen der verletzten Sicherungspflicht. Die Veranstaltungshaftpflicht übernimmt Behandlungskosten und Schmerzensgeld.

Vereinfachtes Beispiel. Ob und in welcher Höhe geleistet wird, hängt vom Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Häufige Fragen zur Veranstaltungshaftpflicht

Brauche ich für eine private Feier eine Veranstaltungshaftpflicht?

Kleinere private Feiern sind oft über die Privathaftpflicht abgedeckt. Bei öffentlichen Veranstaltungen, Vereinsfesten oder großen Feiern ist eine eigene Police sinnvoll.

Verlangen Vermieter einen Nachweis?

Ja, viele Vermieter von Hallen und Gemeinden verlangen vor einer Veranstaltung einen Versicherungsnachweis.

Ist ein Ausfall der Veranstaltung versichert?

Nein. Die Absage wegen Unwetter oder Krankheit ist ein anderes Risiko. Dafür gibt es eine Veranstaltungsausfallversicherung.

Der konkrete Schutz ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Ich unterstütze Sie bei der Auswahl – persönlich in Leipzig und Umgebung oder bundesweit per Video.

Persönliche Beratung zum passenden Schutz

Ein Preisvergleich ist ein guter Anfang. Entscheidend sind auch Leistungen, Ausschlüsse und Ihre persönliche Situation. Ich unterstütze Sie in Leipzig und Umgebung sowie bundesweit per Video.

Beratung vereinbaren →

Lassen Sie uns Ihre Absicherung gemeinsam prüfen.

Die Beratung ist für Sie jederzeit kostenfrei und unverbindlich. Wählen Sie online einen Termin, der Ihnen passt: im Büro in Leipzig, per Video oder am Telefon.

Anrufen Termin buchen