Vorsorge in der „Ehe für alle“
Am Freitag hat der Bundestag die „Ehe für alle“ beschlossen: ein Meilenstein für alle homosexuell lebenden Paare. In der Versicherungwirtschaft wird schon lange bei vielen Produkten kein Unterschied zwischen heterosexuell und homosexuell lebenden Paaren gemacht, so berichtet nun der Dachverband der Versicherer.
Es war ein Meilenstein für alle homosexuell lebenden Paare: Am Freitag hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die „Ehe für alle“ beschlossen. Homosexuelle haben damit zukünftig die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle, wenn sie heiraten. So sollen sie zum Beispiel zukünftig auch Kinder adoptieren dürfen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) macht nun in einer Pressemeldung darauf aufmerksam, dass die Gleichstellung homosexueller Paare mit Blick auf Versicherungen schon länger vollzogen ist. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 2014 sind zum Beispiel Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt, wenn sie mit einer Riester-Rente vorsorgen wollen.
Auch wurde für Riester-Produkte sichergestellt, dass die Versicherten nicht nur für heterosexuelle Ehepartner und Kinder eine ergänzende Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen werden darf, sondern auch für gleichgeschlechtliche Partner. Bei der Basis-Rente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“ genannt, gilt dies sogar schon seit 2013. Mit dieser Police können Selbstständige und Freiberufler einen Kapitalstock für die Altersvorsorge aufbauen.
Auch andere wichtige Versicherungsprodukte erlauben es homosexuellen Paaren schon länger, sich gemeinsam abzusichern. In der Haftpflichtversicherung beispielsweise ist laut den Musterbedingungen des GDV nicht einmal der Familienstand wichtig, wenn sich Partner gemeinsam versichern wollen. Und auch bei Rechtsschutz-Policen können Partner sich gemeinsam in den Vertrag eintragen lassen. Wichtige Voraussetzung: Sie müssen gemeinsam in einem Haushalt leben.
Wenn zwei Menschen sich entscheiden ihr Leben miteinander zu teilen, bringt das viel Verantwortung mit sich. Deshalb sollten Lebenspartner auch die Themen Versicherungsschutz, Alters- und Hinterbliebenenvorsorge nicht vernachlässigen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!