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Berufsunfähigkeit: Deutsche haben Wissenslücken

Erneut zeigt eine Studie, dass das Wissen der Deutschen über Berufsunfähigkeit recht lückenhaft ist, teils sogar falsch. So glaubt jeder zweite Deutsche im erwerbsfähigen Alter, die gesetzliche Rentenversicherung schütze ihn auch bei Berufsunfähigkeit. Das ist ein Irrtum.

Genau jeder zweite Deutsche (50 Prozent) ist der Überzeugung, dass er im Falle einer Berufsunfähigkeit durch den Staat abgesichert ist. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschers Kantar Public im Auftrag der MetallRente. Doch das ist ein gefährlicher Trugschluss, denn spätestens seit einer Gesetzesreform 2001 ist das nicht mehr der Fall.

Seitdem nämlich existiert eine Absicherung des Berufsunfähigkeits-Risikos in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für jene, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, und auch nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Wer aber jünger als 59 Jahre alt ist, kommt nicht mehr in diesen Genuss. Für jene gilt, dass die Rentenkasse nur noch das Risiko der Erwerbsunfähigkeit absichert.

Status des Berufes: Rentenkasse nimmt keine Rücksicht

Was aber ist der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsfähigkeit? Auch hier weist die Kantar-Umfrage gefährliche Wissenslücken nach. Nur knapp vier von zehn Befragten (38 Prozent) konnten darauf antworten.

Stark vereinfacht lässt sich das in folgende Faustformel fassen: Nur eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit berücksichtigt Status und Einkommen des zuletzt ausgeübten Berufes. Bei Erwerbsunfähigkeit ist das nicht der Fall: Hier kann man auf jeden anderen Beruf verwiesen werden, bevor man eine Leistung erhält, auch wenn damit ein deutlicher Status- und Einkommensverlust verbunden ist.

So berichtet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite: „Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten“. Das bedeutet im Klartext, dass man zum Beispiel als Chefarzt einer Klinik noch auf den Pförtner-Job verwiesen werden kann, wenn man aufgrund eines psychischen Leidens nicht mehr medizinisch praktizieren kann.

Zudem muss man eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen, bevor überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente besteht: Das ist speziell für Studenten und Berufseinsteiger ein Risiko. Dennoch kann man nur auf eine Leistung auf Grundsicherungs-Niveau hoffen. Laut Deutscher Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 lediglich 835 Euro.

Private Vorsorge lohnt sich!

Hier kann es nicht schaden, sich möglichst zeitig zusätzlich privat abzusichern, wobei eine private Berufsunfähigkeitsversicherung erste Wahl ist. Diese wird sogar schon für Schüler und Studenten angeboten: Wer jung ist und keine Vorerkrankungen hat, zahlt einen deutlich niedrigeren Beitrag. Ein früher Abschluss kann sich auszahlen, weil in der Regel der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss eingefroren wird und man ihn über die Vertragslaufzeit mit sich trägt.

Übrigens ist laut der Umfrage auch 80 Prozent der Deutschen bekannt, dass man früh selbst vorsorgen sollte. Als häufiger Hindernisgrund werden fehlende finanzielle Möglichkeiten und fehlendes Wissen zu den Tarifen genannt. Hier hilft eine Beratung, einen preiswerten und dennoch guten Schutz zu finden. Immerhin muss geschätzt jeder vierte Deutsche vorzeitig seinen Beruf aufgeben, im Schnitt mit Mitte 40.

René Schmidtke
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