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Berufsunfähigkeitsversicherung: BU-Leistung trotz Haftstrafe

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Versicherungsverträge schwer verständlich sind oder mitunter sogar mehrdeutig, ist das ärgerlich für die Verbraucher. Dass intransparente Vertragsbedingungen aber auch ein Eigentor für den Versicherer sein können, zeigt ein aktuelles Urteil vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Demnach wurde einem Finanzberater eine BU-Rente zugesprochen, obwohl er wegen Betrugs sogar für 18 Monate ins Gefängnis musste.

Im verhandelten Rechtsstreit wurde der Fall eines Finanzberaters verhandelt, der einen Kunden um hunderttausende Euro betrogen hatte und deshalb sogar eine Haftstrafe absitzen musste. Bereits vor den ersten Ermittlungen hatte sich der Mann in psychologischer Behandlung befunden, sein Arzt diagnostizierte eine leichte Anpassungsstörung. Doch die Ermittlungen und schließlich die Inhaftierung im Jahr 2008 nahmen den Mann so sehr mit, dass sich sein psychischer Zustand verschlechterte. Bis heute kann er keinen Beruf ausüben.

Der Versicherer aber wollte keine BU-Rente an den Mann zahlen. Erschwerend kam hinzu, dass der BU-Vertrag bereits zum 30.2.2009 gekündigt worden war. Schließlich zog der frühere Berater vor Gericht und wollte die Leistung einklagen. Zunächst ging es dabei um die Frage, ob bereits vor Auflösung des Vertrages eine sogenannte schlechte Prognose der Krankheit vorgelegen habe, die Psyche also so sehr gestört war, dass sie in die Berufsunfähigkeit münden musste. In erster Instanz vor dem Landgericht blieb die Klage des Patienten erfolglos.

Mehrdeutigkeit der Bedingungen – Es gilt, was für den Kunden am günstigsten ist

Wie die Anwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte in einer Pressemeldung berichtet, fällte das Oberlandesgericht Karlsruhe aber schließlich ein verbraucherfreundliches Urteil. Die Richter sprachen dem Finanzberater doch noch die volle Berufsrente zu. Der Grund: Der Berufsunfähigkeitsversicherer hatte seine Bedingungen schwammig formuliert, so dass sie mehrdeutig interpretierbar waren. Ist dies der Fall, so gilt, dass der Rechtsprechung die für den Kunden günstigste Variante berücksichtigen muss.

Für den Erhalt der BU-Rente reichte danach allein aus, dass der Kläger bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages an einer psychischen Krankheit litt, auch wenn die geforderte schlechte Gesundheitsprognose erst nach der Vertragsbeendigung gestellt werden konnte. Deutlich lehnten die Karlsruher Richter zudem die Rechtsauffassung des Landgerichtes ab, dass die Versicherung allein durch die Inhaftierung leistungsfrei sei. Hierzu war nichts in den Ausschlussgründen der Versicherungsbedingungen geregelt. Das Urteil ist rechtskräftig (Urteil vom 03.03.2016, 12 U 5/15).

Ob eine solche Klage Erfolg hat, hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Am Besten ist es, bereits bei Vertragsabschluss auf die Transparenz der Bedingungen zu schauen. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, eventuelle Fallstricke zu finden und gut verständliche von weniger verständlichen Bedingungen zu scheiden. Das Urteil des Oberlandesgericht kann jedenfalls als positives Zeichen verstanden werden: Auch für die Versicherer zahlt sich Transparenz aus!

René Schmidtke
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