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UNFALLVERSICHERUNG – BEIM HOMEOFFICE GIBT ES KEINEN ARBEITSWEG

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer gegen Schäden während der Arbeit ab. Dabei werden nicht nur Schäden getragen, die bei der direkten Arbeit entstehen. Auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind abgesichert. Doch wie ist der Versicherungsschutz, wenn Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten? 

Dieser Frage ging vor kurzem das Sozialgericht Hannover nach. Im betroffenen Fall hatte eine junge Frau auf dem Rückweg vom Kindergarten ins Home-Office einen Unfall erlitten. Während die Arbeitnehmerin und auch die Krankenkasse von einem Arbeitsunfall ausgingen, sah die Berufsgenossenschaft den Sachverhalt komplett anders. In der Annahme eines Arbeits- respektive Wegeunfalls hatte die Krankenkasse die Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro bezahlt und forderte die Summe nun von der Berufsgenossenschaft zurück. Der Fall landete daraufhin vorm Sozialgericht Hannover. Die Richter sahen im betroffenen Fall keinen Arbeitsunall. Da es bei Homeoffice-Arbeitsplätzen keinen versicherten Arbeitsweg gäbe, argumentierten die Richter (Az.: S 22 U 1/15). Wer sein Haus verlässt, um seine Kinder in den Kindergarten zu bringen, stehe deswegen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Zuständigkeit liege daher bei der Sozialversicherung – der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer im Home-Office können sich folglich nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung verlassen und sollten einen zusätzlichen privaten Unfallschutz haben. Denn gerade bei Unfällen in deren Folge Schäden bleiben, kommen enorme Kosten auf den Geschädigten zu.

René Schmidtke
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