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Berufsunfähigkeitsversicherung: Vier von fünf Leistungsanträgen bewilligt

Aktuelle Zahlen der Versicherungswirtschaft zeigen: Wer eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließt, muss keineswegs befürchten, dass die Versicherer im Ernstfall nicht zahlen. Denn vier von fünf Leistungs-Anträgen werden von den Assekuranzen problemlos bewilligt.

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss sich darauf verlassen können, dass der Versicherer tatsächlich leistet. Denn wer dauerhaft berufsunfähig wird, will ja für die verbleibende Zeit finanziell abgesichert sein – oft über viele Jahre. Hier lastet den Versicherern ein wenig der Ruf an, dass sie die Betroffenen unnötig in lange Rechtsstreite verwickeln und nicht zahlen wollen.

Vier von fünf Anträge führen zu BU-Rente

Daten der Versicherungswirtschaft zeigen aber, dass die Versicherer im Gros durchaus zuverlässig leisten. Vier von fünf Leistungsanträgen (80 Prozent) auf BU-Rente oder eine andere Leistung aus der privaten Invaliditätsversicherung wurden von den Anbietern 2018 bewilligt, wie der Versicherer-Verband GDV letzte Woche meldete. Aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor.

Lehnen Versicherer einen Leistungsantrag ab, dann zumeist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50 Prozent seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Denn „Nichterreichen des BU-Grades“ war bei 46 Prozent der abgelehnten Anträge auf Rente die Ursache. Dies ist auch ein wichtiger Grund, weshalb derartige Streitigkeiten mitunter vor Gericht landen und der Versicherer zusätzliche Gutachten anfordert. Deshalb lohnt sich eine Rechtsschutz-Police zusätzlich zur Berufsunfähigkeits-Vorsorge: am besten bei einem anderen Anbieter, um Interessenkonflikten des Versicherers aus dem Weg zu gehen.

Verletzung der Anzeigepflicht: Hürden des Antrages nicht unterschätzen!

Ebenfalls ein häufiger Grund, weshalb Versicherer nicht zahlen, ist die sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Eine solche kann laut Versicherungsvertragsgesetz geltend gemacht werden, wenn Versicherungsnehmer im Antrag und bei den Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht haben. Der Versicherer ist dann im Leistungsfall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Immerhin bei jeder siebten abgelehnten Leistung (14 Prozent) ist das die Ursache.

Aus Kostengründen überprüfen die Versicherer erst im Leistungsfall, ob die Anzeigepflicht verletzt wurde: schließlich ist es hierfür unter anderem notwendig, zahlreiche Gesundheitsdaten von behandelnden Ärzten einzuholen und die Patientenakte zu prüfen. Deshalb kann es sein, dass der Versicherte jahrelang Beitrag zahlt, letztendlich aber doch ohne Leistung dasteht, weil der Anbieter vom Vertrag zurücktritt. An diesem Umstand zeigt sich, wie wichtig eine gute und umfassende Beratung beim Abschluss einer BU ist. Ein Experte weiß, worauf bei den Gesundheitsfragen zu achten ist.

Letztendlich aber gilt: In der Regel leisten die Versicherer, wenn alle Gesundheitsdaten vorliegen. Weil geschätzt jeder vierte Berufstätige vor Erreichen des Rentenalters unfreiwillig aus seinem Beruf ausscheidet, ist dieser wichtige Schutz unbedingt zu empfehlen. Die Versicherer bewilligen die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie beispielsweise den ärztlichen Attesten. In nur sechs Prozent der Fälle hatten die Unternehmen 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen: und selbst wenn extra Belege eingefordert werden, entscheiden die Versicherer in 63 Prozent der Fälle zugunsten des Antragstellers.

René Schmidtke
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